Steuertipp 3 - Weiterbildungskosten Steuern abziehen - Ein kantonaler Überblick


In der heutigen Arbeitswelt ist kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich. In der Schweiz bieten sich dabei viele Chancen für persönliches und berufliches Wachstum. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Aus- & Weiterbildungskosten in der Schweiz.

Welche Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar?

Aus- & Weiterbildungskosten können in der Schweiz von den Steuern abgesetzt werden, sofern sie berufsorientiert sind. Dies umfasst eine Vielzahl von Ausgaben:

  • Kursgebühren und Prüfungsgebürhen
  • Umschulungskosten
  • Fachbücher & Literatur
  • Fahrtkosten, Parkgebühren & Bahngebühren
  • Verpflegung

Die genauen Regelungen und Höchstbeträge variieren jedoch je nach Kanton. Du findest dich wichtigsten Infos weiter unten.

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Wo trage ich die Weiterbildungskosten in der Steuererklärung ein?

  • Auf Seite 3 bei den Abzügen in deiner Steuererklärung unter dem Punkt: Aus- und Weiterbildungskosten / Berufsorientierete Aus- und Weiterbildugskosten 

 

 

Weiterbildungskosten Steuern Bern

  • Maximaler Abzug: CHF 12'000 pro Jahr, bzw. CHF 12’700 beim Bund.
  • Bedingungen: Abzug für selbstgetragene, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten nach Abschluss der Sekundarstufe II oder nach Vollendung des 20. Lebensjahres.
    Pauschalabzug: nicht erwähnt

 

 

Weiterbildungskosten Steuern Aargau abziehen

  • Maximaler Abzug: CHF 12'000 pro Jahr, bzw. CHF 12’700 beim Bund.
  • Besonderheiten: Abzugsfähig sind selbst bezahlte Weiterbildungs- und Umschulungskosten, die nicht von Dritten getragen werden. Kosten für die Erstausbildung sind nicht abzugsfähig.
  • Deklaration: Seite 3, Abzüge, Punkt 15.5:  Aus- und Weiterbildungskosten
  • Pauschalabzug: nicht erwähnt

 

 

Weiterbildungskosten Steuern Luzern

  • Maximaler Abzug: CHF 12'000 pro Jahr, bzw. CHF 12’700 beim Bund.
  • Details: Abzugsfähig sind berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten, inklusive Fahrt- und Verpflegungskosten.
  • Abzug mehr als CHF2’000.beträgt, ist eine Bestätigung der Arbeitgeberfirma über allfällig geleistete Beiträge an die Aus- und Weiterbildung einzureichen.
  • Deklaration: Seite 3, Ziffer 250: Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung
  • Pauschalabzug: nicht erwähnt

 

 

Weiterbildungskosten Steuern Zug

  • Maximaler Abzug: CHF 12'000 pro Jahr, bzw. CHF 12’700 beim Bund.
  • Voraussetzungen: Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten, sofern ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt oder das 20. Lebensjahr vollendet ist.
  • Deklaration: Seite 3, Ziffer 245:  Selbst getragene berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten
  • Pauschalabzug: nicht erwähnt

 

 

Weiterbildungskosten Steuern Zürich abziehen

  • Maximaler Abzug: CHF 12'000 pro Jahr, bzw. CHF 12’700 beim Bund.
  • Pauschalabzug möglich: CHF 500 ohne besonderen Nachweis.
  • Details: Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Pauschale, müssen diese ausgewiesen und in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit: Entscheidend für die Abzugsfähigkeit ist der Zeitpunkt der Zahlung oder Fälligkeit der Kosten, nicht der Zeitpunkt des Kursbesuchs.
  • Deklaration: Seite 3, Abzüge, Ziffer 652: Selbstgetragene Aus- und Weiterbildungskosten

 

 

Weiterbildungskosten Steuern Basel-Stadt

  • Maximaler Abzug: CHF 18'600 pro Jahr, bzw. CHF 12’700 beim Bund.
  • Abzugsfähige Kosten:  Abzugsfähig sind selbst bezahlte Weiterbildungs- und Umschulungskosten, die nicht von Dritten getragen werden. Kosten für die Erstausbildung sind nicht abzugsfähig.
  • Pauschalbzug: nicht erwähnt
  • Deklaration: Seite 3, Abzüge, Ziffer 652: Selbstgetragene Aus- und Weiterbildungskosten

 

 

Weiterbildungskosten Steuern Thurgau abziehen

  • Maximaler Abzug: CHF 12'700 pro Jahr, bzw. CHF 12’700 beim Bund.
  • Abzugsfähige Kosten:  Abzugsfähig sind selbst bezahlte Weiterbildungs- und Umschulungskosten, die nicht von Dritten getragen werden. Kosten für die Erstausbildung sind nicht abzugsfähig.
  • Pauschalbzug: nicht erwähnt
  • Deklaration: Seite 3, Abzüge, Ziffer 652: Selbstgetragene Aus- und Weiterbildungskosten

 

Smart eTax: Dein digitaler Helfer für Steuerbelege

Bei der Geltendmachung von Weiterbildungskosten ist die korrekte Belegführung entscheidend. Hier kommt Smart eTax ins Spiel. Die innovative Lösung ermöglicht es dir, alle relevanten Belege einfach und blitzschnell zu scannen und übersichtlich zu verwalten. So hast du stets den perfekten Überblick über deine Ausgaben und kannst sicherstellen, dass du alle steuerlichen Vorteile optimal nutzt.

 

Worauf du bei den Weiterbildungskosten achten solltest?

  • Belegpflicht: Bewahren alle Belege auf, um die Ausgaben gegenüber dem Steueramt nachzuweisen.
  • Kantonale Regelungen: Informiere dich über die spezifischen Abzugsregelungen bei einem Steuerspezialisten.
  • Maximale Abzugsbeträge: Beachten die kantonalen Höchstbeträge für den Abzug von Weiterbildungskosten.
  • Zahlungszeitpunkt: Splitte die Rechnungsbeträge auf zwei Jahre wenn möglich, falls dieser den maximalen Steuerabzug übersteigt.
  • Berufsbezug: Stellen Sie sicher, dass deine Weiterbildung berufsorientiert ist, um die Kosten absetzen zu können.
  • Pauschabzug: Prüfe, ob in deinem Wohnkanton ein Pauschabzug besteht, dieser kannst du jedes Jahr von deinen Steuern abziehen.

 

Fazit Smart eTax über die Weiterbildungskosten

Die Investition in die eigene Weiterbildung zahlt sich nicht nur durch erweiterte Kompetenzen und bessere Karrierechancen aus, sondern bietet auch steuerliche Vorteile. Mit den kantonalen Unterschieden im Blick und Smart eTax als digitalem Werkzeug für die Belegverwaltung kannst du diese Vorteile effizient und effektiv nutzen. So wird die berufliche Weiterbildung nicht nur zu einem Schritt für deine persönliche Entwicklung, sondern auch zu einer klugen finanziellen Entscheidung.

 

Weitere Links zu den absetzbaren Weiterbildungskosten:

Weiterbildung Steuern abziehen Wegleitung Kanton Schwyz

Weiterbildung Steuern abziehen Wegleitung Kanton Graubünden

Weiterbildung Steuern abziehen Wegleitung Kanton Basel Landschaft

 

 

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