Krypto Steuern Schweiz


Erfahren alles über die Besteuerung von Kryptowährungen, NFTs und DeFi in der Schweiz. Von steuerfreien Kursgewinnen bis hin zu steuerpflichtigen Einkünften aus Staking und Mining - inklusive Tipps für die Steuererklärung. Vermeide Steuerfallen und optimieren deine Krypto-Investitionen.
golden-bitcoin-cryptocurrency

Mit dem nahenden Halving im April 2024 befinden sich viele Kryptowährungsbesitzer in gespannter Erwartung. Historische Daten zeigen, dass frühere Bitcoin-Halvings positive Effekte für die Besitzer mit sich brachten. In diesem Artikel richten wir unser Augenmerk auf die steuerlichen Konsequenzen in der Schweiz, die unternanderem mit diesem Ereignis einhergehen.


Steuerliche Grundlagen für Kryptowährungen in der Schweiz:

  • Kursgewinne: In der Schweiz sind Kursgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt jedoch nur, solange der Handel nicht als professionelle Tätigkeit eingestuft wird. Es ist wichtig, die Kriterien für eine solche Einstufung zu kennen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Stichwort: Effektehändler

 

  • Kursverluste: Während Kursgewinne steuerfrei sind, können Kursverluste bei Kryptowährungen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht dazu verwendet werden können, das steuerpflichtige Einkommen zu reduzieren.

 

  • Staking, Lending, und Liquidity Mining: Diese Aktivitäten werden als steuerbarer Kapitalertrag angesehen. Die Erträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Es ist entscheidend, alle Transaktionen und Einkünfte genau zu dokumentieren, um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten.

 

Was ist ein Effektenhändler?

Effektenhändler als Privatpersonen versteuern die Kursgewinne aus dem Handel mit Wertschriften (Aktien, Krypoto usw.) als steuerbares Einkommen in der Steuererklärung.

Der Begriff des Effektenhändlers ist in Art. 2 Bst. d BEHG wie folgt definiert: Effektenhändler: natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die gewerbsmässig für eigene Rechnung zum kurzfristigen Wiederverkauf oder für Rechnung Dritter Effekten (Wertpapiere) auf dem Sekundärmarkt kaufen und verkaufen, auf dem Primärmarkt öffentlich anbieten oder selbst Derivate (Finanzprodukte) schaffen und öffentlich anbieten.

 

Wann bin ich als Privatperson ein Effektenhändler?

  • Effektehändler sind darauf ausgerichtet regelmässige Kurserträge zu erzielen
  • Lebensunterhalt mit dem Handel von Wertpapieren zu finanzieren
  • Mittels regelmässigen Kauf und Verkauf von Derivate
  • Kurzfristig und spekulativ an der Börse Gewinne erzielt
  • Professionell mit Derivaten handelt

 

Praxistipp: Ein Screenshot aus dem Krypto-Wallet am Ende des Jahres (31.12.), mit dem Kontostand reicht in der Regel als Nachweis gegenüber dem kantonalen Steueramt -

  • Mit Smart eTax deine Steuerunterlagen strukturiert aufbewahren & griffbereit


Definition Steuermat Zürich über Krypto's:

  • digitale Rechnungseinheiten
  • die als Zahlungsmittel und Kapitalanlage dienen können
  • Einheiten in Kryptowährungen (Coins) sind keine Wertpapiere
  • Protokoll und der dahinterliegenden Technologie abhängige digitale Zahlungsmittel.
  • Kryptowährungen wie Bitcoin wirtschaftlich vergleichbar
    • Besitz von Bargeld oder Edelmetallen
  • Dieser Praxishinweis gilt nur für Bitcoin, Ethereum und für Kryptowährungen, die mit Bitcoin usw. vergleichbar sind

 

 

Steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Vorgänge bei Krypto's:

  • Nicht steuerpflichtig: Der einfache Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, bei dem ein Kursgewinn erzielt wird, ist nicht steuerpflichtig. Dies bietet eine attraktive steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in der Schweiz.
  • Steuerpflichtig: Einkünfte aus Staking, Lending und Liquidity Mining sind steuerpflichtig. Diese müssen als Einkommen aus beweglichem Vermögen deklariert werden. Besonders bei DeFi-Aktivitäten ist eine genaue Dokumentation für die Steuererklärung erforderlich.

 

 

Anleitung zur Deklaration von Kryptowährungen:

  • Deklaration in der Steuererklärung: Kryptowährungen müssen als bewertbare bewegliche Sache in der Vermögenssteuer deklariert werden. Der Wert wird am Jahresendkurs bemessen.
  • Tipps für eine korrekte Deklaration: Eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen und Bestände ist entscheidend. Dies umfasst den Kauf, Verkauf, sowie Einkünfte aus Staking oder Mining. Die Verwendung von Steuer-Software oder die Konsultation eines Steuerberaters kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden.

 

 

Spezialfälle Kryptowährungen Schweiz:

  • Airdrops und NFTs: Auch Einkünfte aus Airdrops müssen deklariert werden. NFTs stellen eine besondere Herausforderung dar, da ihre steuerliche Behandlung noch nicht vollständig geklärt ist. Es empfiehlt sich, NFTs zum Kaufkurs zu deklarieren und alle Transaktionen genau zu dokumentieren.
  • Gewerbsmässiger Handel: Wer in grossem Umfang handelt und dadurch seinen Lebensunterhalt bestreitet, kann als gewerbsmässiger Händler eingestuft werden. Dies hat weitreichende steuerliche Konsequenzen, da dann alle Kursgewinne steuerpflichtig werden. (siehe oben Effektenhändler)

 

 

Airdrops – Eine kurze Übersicht:

Airdrops bezeichnen die kostenlose Verteilung digitaler Werte wie Kryptowährungen oder NFTs. Als Marketingstrategie finden sie in unterschiedlichen Stadien eines Krypto-Projekts Anwendung. Die Bedingungen für die Teilnahme an Airdrops variieren je nach Art. Empfänger haben die Möglichkeit, die erhaltenen digitalen Güter zu behalten oder zu verkaufen. Historisch gesehen haben die Werte einiger durch Airdrops verteilter Kryptowährungen signifikant zugenommen, was zu erheblichen Gewinnen für die Empfänger führte. Deshalb müssen diese kostenlose Coins als Einkommensteuer in der Steuererklärung deklaiert werden.
 

Diese erweiterten Informationen bieten einen tieferen Einblick in die steuerlichen Aspekte von Kryptowährungen in der Schweiz und sollen Investoren dabei unterstützen, ihre Steuererklärungen korrekt und effizient zu gestalten.

  • Tipps und Tricks
  • USER Mandant