Steuertipp 8 - Krankenkasse & Steuererklärung


"An apple a day keeps the doctor away" -Genau. Doch wie verhält es sich mit dem steuerlichen Abzug von Krankheitskosten, Prämien und Selbstbehalten in der Steuererklärung? Wichtige Praxistipps, um das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen, erfährst du hier.
Krankheitskosten_Selbstbehalte_ein_wesentlicher_Abzug_der_Steuererklaerung.

Viele Krankenkassen geben auf Verlangen jährlich Gesundheitskosten- und Prämienzusammenstellungen ab, welche die Deklaration der Krankheits- und Unfallkosten erleichtern.

Die Kinderabzügen varrieren beim kantonalen Vergleich, sehr stark -  


Welche Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar?

  • Arztkosten
  • Alternativmedizin von anerkannten Naturheilpraktikern
  • Zahnarztkosten:
    • Zahnbehandlung
    • Zahnkorrekturen
    • Dentalhygiene
    • Zahntechniker
       
  • Spitalaufenthalte
  • Medikamente
  • Impfungen
  • Hilfsmittel:
    • Brillen, Augenlasern, Kontaktlinsen
    •  Hörgeräte
    • medizinische Apparate, Prothesen
       
  • Therapien:
    • Massagen
    • Kuraufenthalte
    • Ergotherapie
    • Logopädie
       
  • Psychotherapien
  • Kosten für Diäten oder Spezialnahrung:
    • z.B. bei Diabetes, Zöliakie
    • Pauschalabzug Bund und gewissen Kantone
  • Selbstbehalt / Franchise

    Praxistipp 1: Oft gehen Einkäufe in der Apotheke / Drogerie, die nicht ärtzlich verodnet sind, vergessen. Sammle diese Belege digital. Hier hilft dir Smart eTax für eine effiziente Ablage.

    Praxistipp 2: Trage immer den maximalen Betrag für die Krankenkasseprämie ein.


Mehr als die Krankenkassenprämie von der Einkommenssteuer abziehen? Folge diesen Schritten, um das herauszufinden:

  • Schritt 1: Rechne alle selbstgetragene Krankheitskosten zusammen - siehe Liste oben.
  • Schritt 2: Ziehe den Selbstbehalt ab - siehe Liste unten.
  • Schritt 3: Trage den Wert ein

Wo tragst du die Krankheits- / Unfallkosten in deiner Steuererklärung ein?

  • Seite 3: Zusätzliche Abzüge, unter: Krankheits- und Unfallkosten mit Hilfe eines Beiblattes


Selbstbehalt Krankenkasse steuerlich absetzbar:

Krankheitskosten Aargau Steuern:

  • Selbstbehalt: Nettoeinkommen x 5 geteilt durch 95 
  • Abzugsfähige Kosten: Alles über diesem Selbstbehalt
  • Krankenkassenprämie Gemeinde- Kantonssteuer:



Krankheitskosten Bern Steuern:

  • Selbstbehalt: 5 % Ihres Reineinkommens 
  • Abzugsfähige Kosten: Alles über 5% aller Reineinkommens 
  • Krankenkassenprämie Gemeinde- Kantonssteuer:
    • Mit Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 3'600.-
      • Übrige: 1'800.-
    • Ohne Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 5'400.-
      • Übrige: 2'700.-
    • Zusätzlich pro Kind: 700.- 



Krankheitskosten Zürich Steuern:

  • Selbstbehalt: 5 % Nettoeinkommen
  • Abzugsfähige Kosten: Alles über 5% des Nettoeinkommens
  • Krankenkassenprämie Gemeinde- Kantonssteuer:
    • Mit Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 5'200.-
      • Übrige: 2'600
    • Ohne Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 7'800.-
      • Übrige: 3'900
    • Zusätzlich pro Kind: 1'300.- 


 

Krankheitskosten Luzern Steuern:

  • Selbstbehalt: 5 % des Nettoeinkommen
  • Abzugsfähige Kosten: Alles über 5% Nettoeinkommen
  • Krankenkassenprämie Gemeinde- Kantonssteuer:
    • Mit Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 5'000.-
      • Übrige: 2'600.-
    • Ohne Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 6'400.-
      • Übrige: 3'300.-
    • Zusätzlich pro Kind: 700.- 


 

Krankheitskosten St.Gallen Steuern:

  • Selbstbehalt: 2 % des Nettoeinkommens
  • Abzugsfähige Kosten: Alles über 2% Nettoeinkommen
  • Krankenkassenprämie Gemeinde- Kantonssteuer:
    • Mit Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 6'400.-
      • Übrige: 3'200
    • Ohne Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 7'400.-
      • Übrige: 3'700.-
    • Zusätzlich pro Kind: 1'000.-


 

Krankheitskosten Solothurn Steuern:

  • Selbstbehalt: 5% Nettoeinkommen
  • Abzugsfähige Kosten: Alles über 5% Nettoeinkommen
  • Krankenkassenprämie Gemeinde- Kantonssteuer:
    • Mit Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 5'000.-
      • Übrige: 2'500
    • Ohne Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 7'500
      • Übrige: 3'750.-
    • Zusätzlich pro Kind:
      • Soferne Beiträge 2./3. Säule: 650.-
      • Keine Beiträge 2. / 3. Säule: 975.-

 

Krankheitskosten Baselland Steuern:

  • Selbstbehalt: Nettoeinkommen x 5 geteilt durch 95 
  • Abzugsfähige Kosten: Alles über diesem Selbstbehalt
  • Krankenkassenprämie Gemeinde- Kantonssteuer:
    • Mit Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 4'000.-
      • Übrige: 2'000
    • Ohne Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • Verheiratet: 7'500
      • Übrige: 3'750.-
    • Zusätzlich pro Kind: 450.-


 

Krankheitskosten Schwyz Steuern:

  • Selbstbehalt: 3% Nettoeinkommen
  • Abzugsfähige Kosten: Alles über 3% Nettoeinkommen
  • Krankenkassenprämie Gemeinde- Kantonssteuer:
    • Mit Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • ​​​​​​​Verheiratet: 6'400.-
      • Übrige: 3'200
    • Ohne Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • ​​​​​​​Verheiratet: 9'600.-
      • Übrige: 4'800.-
    • Zusätzlich pro Kind: 400.-

 

Beim Bund gilt ein genereller Krankenkassen Abzug von Versicherungsprämien:

  • ​​​​​​Mit Beiträge 2. oder 3. Säule:
    • ​​​​​​​Verheiratet: 3'600.-
    • Übrige: 1'800.-
    • Ohne Beiträge 2. oder 3. Säule:
      • ​​​​​​​Verheiratet: 5'400.-
      • Übrige:2'700.-
    • Pro Kind: 700.- 


Mit den kantonalen Unterschieden im Blick und Smart eTax als digitalem Werkzeug für die Belegverwaltung kannst du diese Vorteile effizient und effektiv nutzen. 
 


Fazit und Schlussfolgerung:

Die Möglichkeit, Krankheitskosten und Krankenkassenprämien von der Steuer abzusetzen, stellt ein wesentliches Element zur Reduzierung der individuellen Steuerlast dar. Durch eine strategische Planung und die Nutzung aller verfügbaren Abzüge können Steuerpflichtige erheblich profitieren. Es lohnt sich, die Zeit zu investieren, um alle relevanten Ausgaben zu dokumentieren und die spezifischen Abzugsmöglichkeiten des Wohnkantons vollständig auszuschöpfen. Letztendlich kann ein proaktiver Ansatz bei der Steuererklärung zu signifikanten Einsparungen führen, die sonst ungenutzt bleiben würden.

 

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