Steuertipp 5 - Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf der Liegenschaften - abziehen


Themen wie Grundstückgewinnsteuer und was du bei deinen Steuern abziehen solltest. Wichtige Steuertipps zu den verschiedenen Kantone in der Schweiz. Auf was man bei einem Immobilienverkauf achtet, sowie spannende Zusammenhänge aus der Praxis werden in diesem Blogbeitrag von Smart eTax vermittelt.
Grunstueckgewinnsteuer-steuererklaerung-verkauf-liegenschaft-kauf-immobilie-steuern-kanton-berechnen

Die Grundstückgewinnsteuer

ist ein wesentlicher Aspekt beim Verkauf von Immobilien in der Schweiz. Sie wird berechnet, indem der Verkaufspreis der Immobilie von den Anlagekosten abgezogen wird, was den steuerpflichtigen Gewinn ergibt. Für Immobilienbesitzer und potenzielle Verkäufer ist es entscheidend, sich über die spezifischen Anlagekosten im jeweiligen Kanton zu informieren. Weiter unten eine Kantonaleübersicht und Zusammenfassung über die handhabung der Grundstückgewinnsteuer.

Wichtige Punkte beim Verkauf einer Liegenschaft 

Beim Verkauf einer Immobilie sind folgende Punkte wichtig:

  1. Marktwertbestimmung: Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie professionell einschätzen, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen.

  2. Aufbereitung der Immobilie: Eine gut präsentierte Immobilie verkauft sich besser. Kleinere Reparaturen und eine ansprechende Gestaltung können hilfreich sein.

  3. Marketing: Nutzen Sie verschiedene Kanäle, um Ihre Immobilie zu bewerben, z.B. Online-Portale, lokale Medien und Makler.

  4. Besichtigungen: Organisieren Sie Besichtigungen professionell und flexibel, um potenziellen Käufern die Immobilie bestmöglich zu präsentieren.

  5. Verhandlungen: Seien Sie vorbereitet auf Preisverhandlungen und halten Sie Ihre Preisuntergrenze im Blick.

  6. Kaufvertragsabwicklung: Achten Sie auf eine korrekte und vollständige Abwicklung des Kaufvertrags, idealerweise mit Unterstützung eines Notars.

  7. Übergabe: Planen Sie die Übergabe der Immobilie sorgfältig und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll.

 

Praxis-Tipp: Dokumentation von Investitionen in Liegenschaften

Warum ist eine genaue Dokumentation wichtig für die Grundstückgewinnsteuer?

  • Abzug bei der Grundstückgewinnsteuer: Wertvermehrende Investitionen können bei der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann.

  • Bestätigung durch das Steueramt: Eine detaillierte Aufstellung aller Investitionen hilft dem Steueramt zu bestätigen, dass es sich um wertvermehrende Investitionen handelt.

  • Steuerveranlagung als Beweisgrundlage: Eine detaillierte Dokumentation erleichtert die Beweislage bei der Steuerveranlagung und hilft, den Anteil der wertvermehrenden Investitionen klar zu definieren.

  • Vermeidung von Schätzungen und Unsicherheiten: Ohne detaillierte Belege könnte das Steueramt auf Schätzungen zurückgreifen, was zu weniger vorteilhaften Einstufungen führen kann.

  • Speziallisten: Finde auf Smart eTax ein passenden Steuerexperten für das Ausüllen der Steuererklärung. So sparst du viel Geld bei der Grundstückgewinnsteuer.

 

Auf was muss beim Verkauf einer Liegenschaft / Immobilie / Wohneigentum geachtet werden?

Investitionen und Steuerabzüge beim Verkauf

Bei Liegenschaften ist die Unterscheidung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen für die steuerliche Behandlung entscheidend:

  • Werterhaltende Aufwendungen: Diese dienen der Erhaltung des bestehenden Werts der Liegenschaft, ohne deren Gestaltung oder Zweck zu verändern. Sie sind steuerlich abzugsfähig und umfassen Massnahmen, die die Liegenschaft in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten.

  • Wertvermehrende Aufwendungen: Diese führen zu einer dauerhaften Wertsteigerung der Liegenschaft. Sie sind bei der Einkommenssteuer nicht abzugsfähig, können aber bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten berücksichtigt werden.

  • Gemischte Aufwendungen: Bei Massnahmen, die sowohl werterhaltende als auch wertvermehrende Elemente enthalten, ist der werterhaltende Teil abzugsfähig, während der wertvermehrende Teil nicht abgezogen werden kann. Eine genaue Aufteilung ist hier erforderlich.

Diese Abgrenzungen sind für die korrekte steuerliche Behandlung von Aufwendungen bei Renovations- und Unterhaltsarbeiten an Liegenschaften wesentlich

 

Kantonale Übersicht zur Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz

Die Grundstückgewinnsteuer variiert stark zwischen den Kantonen in der Schweiz, sowohl in Bezug auf die Berechnungsmethodik als auch hinsichtlich der Tarife. Hier eine Übersicht zu einigen kantonalen Unterschieden:

 

Allgemeine Regelung der Grundstückgewinnsteuer in der Schweiz

  • Erhebung der Steuer: In den Kantonen Zug und Zürich wird die Steuer von den Gemeinden erhoben. In Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Graubünden, Jura, Obwalden und Schaffhausen erfolgt die Erhebung durch Kanton und Gemeinden. In den übrigen Kantonen ist der Kanton zuständig.
  • Beteiligung der Gemeinden: In Kantonen, wo der Kanton die Steuer erhebt, sind die Gemeinden meist an den Steuereinnahmen beteiligt.
  • Besteuerungsort: Die Steuer wird im Kanton oder in der Gemeinde erhoben, in der das Grundstück liegt.

 

Spezifische Regelungen der Grundstückgewinnsteuer in den Einzelnen Kantonen

  • Basel-Land, Bern, Graubünden, Jura, Schwyz: Hier wird die Summe aller während eines bestimmten Zeitraums erzielten Gewinne besteuert.
  • Steuerfrei nach 25 Jahren im Kanton Genf: In Genf entfällt die Grundstückgewinnsteuer nach einer Besitzdauer von 25 Jahren.

 

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf einer Liegenschaft in meinem Kanton?

  • Proportionaler Tarif: Elf Kantone (Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Nidwalden, Obwalden, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt) wenden einen proportionalen Tarif an.
  • Progressiver Tarif: Die anderen Kantone verwenden einen progressiven Tarif.
  • Besitzdauerabhängigkeit: In fast allen Kantonen hängt der Steuersatz von der Besitzdauer ab.
  • Zuschlag für kurzfristige Gewinne: Bis auf Solothurn erheben alle Kantone einen Zuschlag auf kurzfristig erzielte Gewinne, um Spekulation zu besteuern.
  • Abschlag für langfristigen Besitz: Alle Kantone außer Obwalden und teilweise Basel-Land gewähren einen Abschlag bei langfristigem Besitz.
  • Beispiel Kanton Zürich: Hier gibt es einen Aufschlag von 50 % für Verkäufe innerhalb eines Jahres und 25 % für Verkäufe innerhalb von zwei Jahren. Abschläge werden nach fünf Jahren (5 %), zehn Jahren (20 %) und 20 Jahren (50 %) gewährt.

 

ZH: Steuerrechner Grundstueckgewinnsteuer Kanton Zuerich berechnen online

GR: Steuerrechner Grundstueckgewinnsteuer Kanton Graubuenden berechnen online

BE: Steuerrechner Grundstueckgewinnsteuer Kanton Bern berechnen online

ZG: Steuerrechner Grundstueckgewinnsteuer Kanton Zug berechnen online

AG: Steuerrechner Grundstueckgewinnsteuer Kanton Aargau berechnen online

TG: Steuerrechner Grundstueckgewinnsteuer Kanton Thurgau berechnen online

BS: Steuerrechner Grundstueckgewinnsteuer Kanton Basel Stadt berechnen online

NW: Steuerrechner Grundstückgewinnsteuer Kanton Nidwalden berechnen online

OW: Steuerrechner Grundstückgewinnsteuer Kanton Obwalden berechnen online

AI: Steuerrechner Grundstückgewinnsteuer Kanton Appenzell Innerrhoden berechnen online

AR: Steuerrechner Grundstückgewinnsteuer Kanton Ausserrhoden berechnen online

SG: Steuerrechner Grundstückgewinnsteuer Kanton St.Gallen berechnen online

SZ: Steuerrechner Grundstückgewinnsteuer Kanton Schwyz berechnen online

SH: Steuerrechner Grundstückgewinnsteuer Kanton Schaffhausen berechnen online

BL: Steuerrechner Grundstückgewinnsteuer Kanton Zürich berechnen online

SO: Steuerrechner Grundstückgewinnsteuer Kanton Solothurn berechnen online

UR: Steuerrechner Grundstückgewinnsteuer Kanton Uri berechnen online

 

Wer muss die Grundstückgewinnsteuer zahlen?

Die Verantwortung für die Entrichtung der Grundstückgewinnsteuer liegt beim Verkäufer der Immobilie, wobei sich der Steuerbetrag nach der Höhe des erzielten Reingewinns richtet.

Einflussfaktoren auf die Grundstückgewinnsteuer: Gewinnhöhe und Besitzdauer Die Höhe der Grundstückgewinnsteuer wird nicht nur durch den Reingewinn bestimmt, sondern auch durch die Dauer des Grundstücksbesitzes. Ein geringerer Reingewinn und eine längere Besitzdauer führen zu einer reduzierten Steuerlast.

Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer durch die Gemeinde Die Gemeinde sichert die Erhebung der Grundstückgewinnsteuer üblicherweise durch ein Pfandrecht am Grundstück. Bei Nichtzahlung der Steuer durch den Verkäufer kann die Gemeinde das Grundstück verwerten und ein gesetzliches Pfandrecht durchsetzen. Käufer sollten sich absichern, indem sie:

  • Beim zuständigen Steueramt nachfragen, ob die Grundstückgewinnsteuer beglichen wurde.
  • Vom Verkäufer die Hinterlegung der fälligen Grundstückgewinnsteuer beim Steueramt oder auf einem Bankkonto verlangen.
  • Vertraglich festlegen, dass der Kaufpreis erst nach Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer überwiesen wird.
  • Vereinbaren, dass sie selbst die Grundstückgewinnsteuer zahlen und den Betrag vom Kaufpreis abziehen.

 

 

 

 

  • USER Mandant